IQMP

Zertifizierungsverfahren IQMP-Reha und IQMP kompakt – von der BAR anerkannt

Verfahren von und für Reha-Einrichtungen

Beide Zertifizierungsverfahren, die vom Institut im Gesundheitswesen IQMG herausgegeben werden, wurden gemeinsam mit Vertretern aus Kliniken, Wissenschaft, Beratung und Zertifizierung entwickelt.

Was macht das IQMP kompakt aus?
 

  • IQMP kompakt erfüllt die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 37 Abs. 3 SGB IX und §§ 135a, 137d SGB V und ist von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) anerkannt.
  • Es zeichnet sich durch eine handliche Checkliste der BAR-Basisanforderungen mit konkreten Beispielen für die erforderlichen Nachweise aus. Organisationen wird so ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie schnell und übersichtlich in Erfahrung bringen können, ob sie die Anforderungen der BAR erfüllen.
  • IQMP kompakt gibt Einrichtungen zusätzlich die Möglichkeit, in die Logik von IQMP-Reha einzusteigen bzw. durch die “kompaktere“ Form bestimmte Qualitätsaspekte zu fokussieren ohne einen IQMP-Reha-Selbstbewertungsbericht zu schreiben. Ein flexibler Wechsel zwischen den IQMP-Verfahren ist somit jederzeit möglich.

 

IQMP-Reha – Die „große Schwester“ des IQMP kompakt

Das Integrierte Qualitätsmanagement-Programm-Reha (IQMP-Reha) wird seit 2004 erfolgreich in zahlreichen Reha-Einrichtungen eingesetzt. Das IQMP-Reha ist ein modulares Verfahren, welches einen Exzellenz-Ansatz verfolgt. Kernstück ist die ausführliche Selbstbewertung, die die Grundlage für kontinuierliche interne Verbesserungsprozesse sowie für den externen Nachweis von Qualität durch das Zertifikat “Exzellente Qualität in der Rehabilitation“ (EQR) ist.

Die Prüfung der Umsetzung beider Verfahren erfolgt in einem dreijährigen Zyklus:
 

  • Zertifizierungs- bzw. Rezertifizierungsaudit alle 3 Jahre
  • Jährliche Überwachungsaudits 

Verfahrensablauf der Zertifizierung:
 

  1. Angebotsanfrage
  2. Vertragsabschluss
  3. Terminfestlegung
  4. Einreichung Unterlagen
  5. Abstimmung Auditplan
  6. Vor-Ort-Audit
  7. Auditbericht

Die Begleitung durch SAMA Cert umfasst folgende Leistungen:

  • Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Ihre Zertifizierung
  • Vertragsabschluss und Terminfestlegung
  • Auswahl des Auditors/der Auditorin
  • Prüfung der Antragsunterlagen
  • Abstimmung des Auditplanes
  • Durchführung des Audits
  • Erstellung des Auditberichtes
  • Ausstellung des Zertifikates

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