QReha

Zertifizierungsverfahren QReha und QReha ambulant – von der BAR anerkannt

Das Zertifizierungsverfahren QReha ist eine Erfolgsgeschichte geworden und von der BAR anerkannt.

 

Das Verfahren QReha kann als Einstiegsverfahren für die Erfüllung der DIN-ISO-Vorgaben verstanden werden. Die Prüfung der Umsetzung des Verfahrens erfolgt alle drei Jahre im Rahmen eines Zertifizierungsaudits.

 

QReha ambulant ist speziell für ambulante Einrichtungen konzipiert und durch den Gemeinsamen Ausschuss der Partner der Vereinbarung nach § 137 d SGB V anerkannt. Damit entfällt die Verpflichtung zur schriftlichen Selbstbewertung. Das heißt, ambulante Einrichtungen, die nach QReha zertifiziert sind, erfüllen die Qualitätsmanagement-Anforderungen der Leistungsträger der GKV. Die Prüfung der Umsetzung des Verfahrens erfolgt alle drei Jahre im Rahmen eines Zertifizierungsaudits. 


Die QReha-Verfahren eignen sich besonders für folgende Einrichtungen:

  • Einrichtungen, die sich mit dem Aufbau eines QM Systems nach DIN EN ISO 9001:2015 befassen
  • Einrichtungen, die noch kein QM-System implementiert haben (z.B. ambulante Einrichtungen)
  • Rehakliniken, die Teil eines Akutkrankenhauses sind
  • kleinere Reha-Einrichtungen


Verfahrensablauf:

  1. Anmeldung (Anzahl der Audittage abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter)
  2. Terminfestlegung
  3. Einreichung Antragsunterlagen
  4. Abstimmung Auditplan
  5. Optional Vor-Audit
  6. Audit
  7. Auditbericht
  8. Zertifikat

 

Die Begleitung durch SAMA Cert umfasst folgende Leistungen:

  • Vertragsabschluss und Terminfestlegung
  • Auswahl des Auditors/der Auditorin bzw. des Visitorenteams
  • Prüfung der Antragsunterlagen
  • Abstimmung des Audit- bzw. Visitationsplanes
  • Durchführung des Audits bzw. der Visitation
  • Erstellung des Audit- bzw. des Visitationsberichtes

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